Leistungsspektrum - Kosten

  • Psychoonkologie/Psychoonkologische Psychotherapie
  • Psychotherapie - Verhaltenstherapie
  • Hilfe bei Krankheits- und Verlustbewältigung
  • EMDR-Therapie - Traumabehandlung
  • Entspannungsverfahren

Seit 2020 biete ich meine Leistungen auch im Rahmen von Video-Sprechstunden an. Dazu lade ich Sie mittels eines Einwahl-Codes für ein TÜV geprüftes Portal ein. Dieses spezielle Videoportal für ärztliche Sprechstunden gewährleistet die Richtlinien sowohl der DSGVO als auch der KBV und trägt das Gütesiegel nach ips "datenschutz-cert".

Die Honorierung für medizinische und psychotherapeutische Leistungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Da es sich bei meiner ärztlich-psychotherapeutischen Praxis um eine Privatpraxis handelt, ist es rechtlich nicht möglich, direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe werden die Kosten für medizinische Behandlungsmaßnahmen in aller Regel übernommen.

Kostenübernahme für Psychotherapie bei privat Versicherten

Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei Vorliegen einer Indikation (also einer begründeten Diagnose) in der Regel von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Die Beihilfe sowie private Versicherungen erwarten nach den ersten fünf Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen.
 Als privat Versicherter hängt die Kostenerstattung immer von dem individuellen Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte erkundigen Sie sich deshalb vor Antritt einer Psychotherapie, ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung übernimmt.

Kostenübernahme für Psychotherapie bei gesetzlich Versicherten

Da ich eine privatärztliche Praxis führe, kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In begründeten Einzelfällen kann aber mit der Krankenversicherung vereinbart werden, dass sie einen Großteil der Gebühren auf dem Wege des Kostenerstattungsverfahrens erstattet (§ 13 SGB V Kostenerstattung).

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an mich.